News 1/2022

Die BI hat einige „Treffer“ im Fehlverhalten von Piloten am Flugplatz Hildesheim gesetzt. Insgesamt 5 Anzeigen von Flugvergehen wurden im Spätherbst 2021 bei der Landesbehörde gestellt, die erstmalig mit Ernsthaftigkeit bearbeitet wurden. Diese betrafen Verletzungen der Platzrunde und Überflüge der Absetzmaschine im Steigflug über Ortschaften. Resultierend sind 4 Ahndungen in Form von Bußgeldverfahren in Höhe zwischen 300 € und 4000 € erfolgt (näheres
verschweigt leider die vorgeschobene Datenschutzverordnung).
Mittlerweile hat sich aber wieder der aufsichtführende Flugplatzkommissar, ein passionierter Hobbyflieger, bei der Landesbehörde machtpolitisch durchgesetzt und alle unsere diesjährigen Anzeigen blockiert. Somit ist eine weitere Eskalationsstufe erreicht und die BI geht rechtlich gegen
diese Person vor, da die Unparteilichkeit nicht mehr gegeben ist.

News 2/2021

die Drähte glühten in dieser Saison beim Landesluftfahrtamt in Hannover. Viele Beschwerden und Anzeigen mussten hinsichtlich Lärmbelästigung vom Flugplatz Hildesheim bearbeitet werden. Transparente, nachvollziehbare Aussagen gab es aber bis zum August nie, nur immer die Pauschalaussage „uns liegen keine Verfehlungen vor“. Die BI-Hildesheim gegen Fluglärm gab sich damit nicht zufrieden und recherchierte noch genauer, auch in Absprache mit der DFS (Deutsche Flugsicherung), und hatte letztendlich den Erfolg, dass jetzt 3 Ordnungswidrigkeitsverfahren hinsichtlich Lärmbelästigung eingeleitet wurden. Konkret wurden 2 Verfahren wegen Verfehlungen in der Platzrunde über Förste und Asel, sowie 1 Verfahren wegen des Aufstiegflugs der Absetzmaschine über geschlossenen Ortschaften angestoßen. Somit konnten wir endlich in die Lobby der Spaßfliegerei einbrechen und bekamen auch das Feedback, jetzt ernst genommen zu werden. Zu weiteren schwebenden Verfahren steht noch das Angebot seitens der NLSTBV (Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr) für ein persönliches Gespräch mit Mitgliedern unserer BI.

Wir möchten euch Mitstreiter weiter ermutigen, konsequent die Lärmbelästigungen, detailliert mit Uhrzeit und Lage, anzuzeigen oder es zumindest der BI per Mail kontakt@bihi-fluglaerm.de mitzuteilen. In der Fluglatz-Benutzungsordnung sind unter „2.3.3 Lärmschutz“ vorgegebene Anordnungen zu finden (siehe hierzu auch https://www.flugplatz-hildesheim.de/uploads/pdf/flugplatzbenutzungsordnung-stand_20190807.pdf).

Weiter wünschen wir uns in allen Ebenen einen regeren Austausch mit Euch, was auch zur Stärkung des Gesamtbildes der BI beiträgt. Die Corona-Verordnungen erlauben jetzt auch die Teilnahme von weiteren Personen an unseren Sitzungen!

Nur so können wir unsere gewonnene Stärke stabilisieren und entsprechend Einfluss nehmen.

Unsere weiteren Aktionen in 2021:

Gespräch mit MdB Westphal.

Hier erfragten wir den aktuellen Stand der Novellierung der Landeplatz Lärmschutz Verordnung. Herr Westphal wird dieses auf Bundesebene erfragen. Weiter bot er uns die Vermittlung im schwierigem Umgang mit der NLSTBV an. Er tendiert auch zu einem persönlichem Austausch am runden Tisch, den er für November 2021 planen möchte.

BVF

Unsere BI ist auf Bundesebene in der BVF (Bundesvereinigung gegen Fluglärm), in der Gruppe „Klein- und Sportflugzeuge“, vertreten. Hier erkennt man, dass sich unsere Anliegen allerorts in der gleichen Problematik wiederfinden (https://www.fluglaerm.de).

Kooperation mit der Umwelt Bürgerinitiative Hohenhameln.

Gemeinsam werden wir gezielte und wirksame Aktionen für die nächste Saison vorbereiten. Zusammen hatten wir schon einen starken Auftritt am 24.9.21, dem Klimaschutztag, der auch sehr medienwirksam war.

Engagierte Präsentation der BI Hildesheim und Hohenhameln auf dem Klimaschutztag

Flugschulen

Es erfolgten Eingaben an die Stadt und NLSTBV gegen die weitere Expansion von Flugschulen am Flugplatz, auch veröffentlicht in der HAZ.

News 2021

Antwort der Landesbehörde zur BI Anzeige

„Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass kein Anlass für luftaufsichtsrechtliches Einschreiten besteht“. Damit „schmettert“ die Luftaufsichtsbehörde die Anzeigen der BI-Hildesheim gegen Fluglärm ab.

Nachvollziehbar ist vieles nicht, da die entsprechenden bundesweit geltenden NfL Regelungen (Nachrichten für Luftfahrer) nach eigenen Vorstellungen ausgelegt, und die Vorgaben damit ignoriert werden. Hier einige beispielhafte Auszüge:

Abweichungen der Platzrunde

[…] Weil sich die Lärmbelastung bei Einhaltung der Platzrunde lediglich auf andere Betroffene verlagert, steht auch die punktuelle Lärmbelastung der Anwohner in Himmelsthür dem Direktabflug nicht zwangsläufig entgegen.

Anmerkung: Wo sollen in der nicht bewohnten Platzrunde andere Betroffene geschützt werden??? Eine Platzrunde ist bindend, bis auf notwendige Ausnahmen!

Fallschirmsprungbetrieb mit fester, in den NfL (NFLII-37/00 )vorgegebener Landezone

[…] Derzeit gibt es am Verkehrslandeplatz Hildesheim indes keine in den NfL bekanntgemachte Regelung des Fallschirmsprungbetriebs – insbesondere keine Festlegung einer konkreten Landezone. Das ist auch gar nicht zwingend erforderlich, weil eine Regelung des Flugplatzverkehrs nur erforderlich ist, wenn die Bestimmungen „ für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht ausreichen (NFLII37/00,Ziff.1).

Anmerkung: Der Flugplatz Hildesheim ist mit bis zu 60.000 Flugbewegungen der meistfrequentierte Flugplatz der Kategorie 2 in Deutschland. Das steht sogar den 75.000 Flugbewegungen in Hannover- Langenhagen sehr nahe. In Hildesheim wird aber mit „Leichtigkeit“ gehandelt, geflogen und gesprungen! In dem verwiesenen §22 „Flugbetrieb auf einem Flugplatz und dessen Umgebung“ indes heißt es :

(1) Wer ein Luftfahrzeug auf einem Flugplatz oder in dessen Umgebung führt, ist verpflichtet,
1. die in den Nachrichten für Luftfahrer bekanntgemachten Anordnungen der Luftfahrtbehörden für den Verkehr von Luftfahrzeugen auf dem Flugplatz oder in dessen Umgebung; ….. zu beachten
.

[…] Zu bedenken ist nämlich, dass die Vorgaben zur Hindernisfreiheit der Landezone (NFLII-37/00) aus flugbetrieblicher Sicht veraltet ist.

Anmerkung: Hier wird die oben erwähnte NfL – Regel in Ziff.3.8 subjektiv als veraltet ausgelegt!

Überflug von Ortschaften beim Fallschirmsprungbetrieb.

Es besteht auch für Absetzflugzeuge im Steigflug indes kein generelles Verbot des Überfluges von Ortschaften. Dem steht Ziff. 3.8 NfLII 37/00 nicht entgegen, wonach „Steigflüge auf Absetzhöhe frei von Ortschaften“ durchzuführen sind. Zum einen stellen die Vorgaben aus NfLII37/00 bloß eine Orientierungshilfe für die NLSTBV……dar.

Anmerkung: Hier werden Vorgaben beliebig zu Orientierungshilfen!

Unser Fazit: Die Landesluftfahrtbehörde bleibt in ihrer Monopolstellung bedingungslos und biegt alle nicht konformen Regelungen in Richtung „Pro“ zum Flug- und Fallschirmsprungbetrieb. Nicht einmal im Ansatz wird die Belastung der Bevölkerung, oder der Umweltgedanke berücksichtigt oder erwähnt.

Die BI erwägt jetzt die Möglichkeit, einen Fachanwalt für Luftfahrtrecht zur Prüfung des Bescheides einzuschalten. Leider sind diese deutschlandweit sehr rar vertreten (nur ca. 10-15 Fachkanzleien für Flugrecht) und sehr schwer für unser Anliegen zu gewinnen.

Letztendlich vermissen wir im Interesse aller anfliegenden Piloten und Fallschirmspringer die fehlende Verifizierung der Sonderregelungen für den Flugplatz Hildesheim. Kontaktierte schlecht gelaunte Flugleiter im Tower sprechen hier die Hilflosigkeit und Intransparenz aus. Und die Aussagen des Flugplatzbetreibers sind leider auch nur Schall und Rauch.

Erfolg der bundesweiten Petition, die auch von unserer BI unterstützt wurde.

Die 2020 durchgeführte Petition hat nicht die erhofften 50.000 Stimmen erbracht, jedoch die Politik geweckt. Die Landesregierung Baden-Württemberg hat eine Verschärfung der Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung bewirkt. Der Bund soll Gyrokopter in die Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung mit einbeziehen. Die Eingabe an das Verkehrsministerium ist erfolgt.

In der Praxis bedeuten die vorgesehenen Änderungen, dass die recht lauten Gyrokopter zu besonders lärmsensiblen Zeiten, etwa täglich zwischen 13:00 und 15:00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ab 13:00, nur eingeschränkt starten und landen dürfen.

Quelle: https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/besserer-laermschutz-an-landeplaetzen/

Damit dürften sich die Produzenten dieser Fluggeräte auch mal Gedanken über den Lärmschutz machen.

Neue Radar – Überwachungs App der Deutschen Flugsicherung

Für alle verfolgbar sind jetzt die Vergehen der Startvorgänge, Nichteinhaltung der Platzrunde und tiefen Überflüge, ausgehend vom Flugplatz Hildesheim. Der Aufruf erfolgt im Browser über

https://stanlytrack3.dfs.de/st3/STANLY_Track3.html

Auch Flugzeuge ohne eingeschalteten Transponder können sich nicht mehr verstecken! Betroffene sollten damit Verstöße durch Screenshots belegen und diese dann an die Landesbehörde melden:

luftverkehr@nlstbv.niedersachsen.de

Wichtige Links u. Adressen

Alle Flugverläufe am Hildesheimer Flugplatz live verfolgen.

Radar-App der Deutschen Flugsicherung:

https://stanlytrack3.dfs.de/st3/STANLY_Track3.html

Meldungen

Meldungen von beobachteten Vergehen im Flugplatzverkehr, wie Nichteinhaltung der Platzrunde, Überflug, Lärmbelästigung ect. an die Beschwerdestelle Landesluftfahrtbehörde

luftverkehr@nlstbv.niedersachsen.de

Flugleitung Tower Hildesheim

flugleitung@flugplatz-hildesheim.de

Landeplatz Lärmschutzverordnung

https://www.edty.de/upload/images/Landeplatzlaermschutzverordnung.pdf

Regelungen des Flugverkehrs an Flugplätzen ohne Flugverkehrskontrollstelle NfL II 37/00

https://www.yumpu.com/de/document/read/12450977/regelung-de-flugverkehrs-an-flugplatzen-ohne-

Infos zum Flugplatz Hildesheim

https://www.flugplatz-hildesheim.de

JA, wir sind wieder aktiv!

JA! Wir sind wieder aktiv und starten erneut durch! Nach der Corona bedingten Ruhephase im Flugbetrieb, und auch bei uns, herrscht wieder reges Treiben am Flugplatz. Auch nach vielen Beschwerden einzelner Bürger und der BI sind keine Verbesserungen im Flugbetrieb und bei den Fallschirmspringern zu erkennen. Der Betreiber und die Luftaufsicht am Flugplatz reagieren nicht, und die Hildesheimer Ämter sind themenbedingt überfordert! Deshalb haben wir ein Gespräch mit der Luftfahrtbehörde Niedersachsen gesucht und am 22.7.20 durchgeführt. Zu unseren, auch mit Schärfe und Nachdruck, vorgetragenen Anliegen und Beschwerden sagte man uns eine eingehende Prüfung zu. Einzelheiten und Ergebnisse werden zeitnah veröffentlicht oder sind in der lokalen Presse zu finden.

Was sofort vermeldet werden kann ist ein Vorgang im Beschwerde Management. Zukünftige Schreiben und Beschwerden sollen an luftverkehr@nlstbv.niedersachsen.de gesendet werden. Dort werden sie dem entsprechendem Sachbearbeiter zugeordnet.

Wir wünschen einen angenehmen und gesunden Restsommer.

Bundesweite Petition für sonntägliche Ruhe. Unterzeichne auch du!

Die Aktion ist beendet und eine Eingabe an das Verkehrsministerium ist erfolgt

Der aktuelle Stand der Petition ist einzusehen unter:

https://www.openpetition.de/petition/online/sonntagsflugverbot-fuer-sportflugzeuge-und-fallschirmspringer

Die BI-Hildesheim gegen Fluglärm unterstützt die bundesweite Petition, die sich gegen den Sportbetrieb, speziell Fallschirmsprung, an Sonn.- und Feiertagen wendet.

Die Zwangsbeschallung von oben, besonders zu den ruhesensiblen Zeiten an Wochenenden und Feiertagen, an denen sich Menschen erholen wollen, hat unerträgliche Ausmaße angenommen. Wenige Egoisten belästigen sehr viele Menschen und rauben ihnen die Lebensqualität. Auch die Freizeitflieger – am schlimmsten sind die Fallschirmspringer mit ihren lauten Absetzflugzeugen – dürfen nicht dauernd, dazu offensichtlich auch noch begünstigt durch eine Lobby-Verordnung, gegen den Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe verstoßen.

Zu der Lärmbelästigung kommen noch häufige Regelverstöße (Nicht-Einhaltung von Mindestabständen zu Wohngebieten, Fallschirmsprünge bei geschlossener Wolkendecke, die zu wenig geahndet werden und das Lärmproblem noch verstärken. Wir sehen unser durch das Grundgesetz geschütze Recht auf Sonntagsruhe gravierend und dauerhaft verletzt.

Bitte unterzeichne auch du die Petition!

Die Aktion ist beendet und eine Eingabe an das Verkehrsministerium ist erfolgt

https://www.openpetition.de/petition/online/sonntagsflugverbot-fuer-sportflugzeuge-und-fallschirmspringer

Bitte unterstützen Sie die BI mit Ihrer Unterschrift!

Die Häufigkeit der Fluglärm-Beschwerden, besonders über das Absetzflugzeug der Fallschirmspringer, nehmen zu. Gerne nehmen wir diese auf, nachhaltig verwenden können wir Ihre Daten aber nur, wenn wir eine schriftliche Erteilung bekommen. Unsere diesjährige Erfahrung zeigt, dass wir auf politischer Ebene nur mit einer großen Stimmenanzahl Eindruck erwecken können. Deshalb ist jede Unterschrift wichtig, die sich den Forderungen der BI-Hildesheim gegen Fluglärm anschließt! Erstellen Sie einen Ausdruck unter Willkommen/Downloads /Unterstützen Sie die Forderungen der BI-Hildesheim gegen Fluglärm, und schicken es unterschrieben an unsere E-Mail-Adresse zurück. Gerne könne Sie auch Ihre subjektive Wahrnehmung der Belästigungen bewerten. Durch Ihre Unterschrift werden Sie in den Newsletter Verteiler aufgenommen, den Sie jederzeit per E-Mail löschen können.

Jede weitere Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit sehen wir sehr gern!

 

 

Erste Kontakte

Einige Aktive der BI führten am 09.04. ein Gespräch mit Herrn Otmar Birkner. Er ist Geschäftsführer der Flugplatz Hildesheim GmbH und gleichzeitig auch des Tragschrauber-Herstellers AutoGyro, sowie des Fallschirmsprung-Veranstalters SkyDive GmbH.

Herr Birkner zeigte sich offen für die Anliegen der BI und versicherte glaubhaft, auch er sei interessiert, dass der Flugbetrieb möglichst „umfeldverträglich“ durchgeführt werde.

Die wichtigsten Ergebnisse zu unseren Forderungen:

Start- und Landeanflüge nicht über Wohngebieten
Piloten werden von Herrn Birkner und von der Flugleitung aufgefordert, die Platzrunde einzuhalten. Abweichungen davon sollten
sofort telefonisch an den Tower gemeldet werden; die Telefonnummer ist 05121 / 52172.
Alternativ können auch Fotos mit erkennbarer Flugzeugkennung und Zeitstempel per Mail an
s.schubert@flugplatz-hildesheim.de gesendet werden.

Ruhezeiten für Tragschrauber und Luftsportler

Schließzeiten des Flugplatzbetriebs sind für Herrn Birkner nicht akzeptabel. Er will aber versuchen, am Wochenende z.B. in der Mittagszeit für 2-3 Stunden die Landegebühren deutlich (um ein Mehrfaches) anzuheben, um auf diesem Wege Ruhephasen zu generieren. Dies sollte, wenn die Landesluftfahrtbehörde zustimmt, kurzfristig ab Mai 2018 möglich sein.

Er hat uns auch Hoffnungen gemacht, die Konzentration der besonders nervenden langsamen Tragschrauberflüge in geringer Höhe auf dem Weg zu attraktiven Rundflugzielen, verringern zu können. Zu diesem Zweck will er die Tragschrauberpiloten (insbes. Flugschulen, die Rundflüge anbieten) ansprechen, nicht so häufig über bestimmte Wohngebiete wie z.B. Barnten oder die Marienburger Höhe zu fliegen. Auch hier gilt: Wer sich belästigt fühlt, sollte sofort den Tower anrufen, s.o.

Die Tragschrauber leiser zu machen, sei technisch nicht möglich, da der Lärm nicht vom Motor komme, sondern von nicht vermeidbaren Luftgeräuschen am Propeller.

Lärmreduzierung beim Fallschirmsport

Hier ist bereits etwas geschehen: Das Absetzflugzeug wurde umgerüstet und ist jetzt spürbar leiser, wie unsere Mitglieder in Drispenstedt und Himmelsthür bestätigen. Allerdings ist beabsichtigt, den Sprungbetrieb stark auszubauen.

Es bleibt im Hinblick auf die Absetzflugzeuge die Hoffnung auf gewisse Ruhephasen durch mittägliche Landegebühren-Erhöhung, s.o.

Fazit

Das Gespräch hat Hoffnung gemacht, dass die Lärmbelastungen zumindest ein Stück weit reduziert werden können. Wichtig ist, dass sich alle gestörten Bürgerinnen und Bürger beim Flugplatz-Tower unter 05121 / 52172 melden.
Wir werden in den nächsten Wochen feststellen, ob die verabredeten Maßnahmen greifen werden.

Informationsgespräch mit
Politik und Verwaltung

Am 06.03.2018 treffen sich ab 14:00h Aktive des Gremiums der Bürgerinitiative Hildesheim gegen Fluglärm mit dem Landtagsabgeordneten, Rats- und Ortsratsmitglied Bernd Lynack, der Stadtbaurätin Andrea Döring als Vertretung des Bürgermeisters der Stadt Hildesheim und Herrn Thomas Schüttoff als Vertreter der Landesluftfahrtbehörde.

Dieses Informationsgespräch soll uns und unser Anliegen den interessierten Vertretern aus Politik und Verwaltung bekannt machen und einen ersten Meinungsaustausch ermöglichen.

Unser Start, aus alt mach neu

Nach einem größeren Zeitungsbericht treffen sich am 15.11.2017 zahlreiche am Lärmschutz interessierter Bürgerinnen und Bürger der Stadt und des Landkreises Hildesheim in einer Gaststätte. „Der Fluglärm in Hildesheim hat enorm zugenommen“ klagen sie als betroffene Anwohner des Flugplatzes in Hildesheim- Drispenstedt, -Himmelsthür, Asel und Giesen.
Auch aus dem restlichen Stadtgebiet und dem unliegenden Landkreis Hildesheim sind etliche Menschen gekommen, die sich erheblich gestört fühlen.
Aus vielen einzelnen Erzählungen an dem Abend entsteht der Eindruck, dass unklar ist, welche rechtlichen Regelungen überhaupt gelten, und wer sie überwachen soll.
Auf Fragen und Beschwerden in der Vergangenheit reagieren Politik, Behörden und Flugplatzbetreiber ausweichend oder abwiegelnd und mit widersprüchlichen Informationen.
Das muss sich ändern.

Der langjährige Streiter gegen den Fluglärm, Peter-Eckhard Gertig, stellt die bisherige Arbeit der Bürgerinitiative gegen Fluglärm vor. Aus Altersgründen möchte er sich aus der BI-Arbeit zurückziehen.

Die Anwesenden bilden deshalb ein neues Gremium mit fünf Mitstreiter für ein ruhigeres Leben unter freiem Himmel.

Der Verkehrs Club Deutschland (VCD) erklärt sich als Förderer der Initiative.

In der folgenden Zeit findet viel erfolgreiche Kommunikation in Vorbereitung auf ein erstes Treffen der neuen, aktiven Bürgerinitiativ-Mitglieder statt.